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   BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88   

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BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88 (https://dejure.org/1989,7687)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1989 - 1 WB 168.88 (https://dejure.org/1989,7687)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 1 WB 168.88 (https://dejure.org/1989,7687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstliche planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Stellungnahme zu der Beurteilung eines Soldaten - Beschwerdeverfahren gegen eine Beurteilung - Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Beurteilung - Stellungnahme als Werturteile mit der Darlegung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88
    Entscheidend ist demnach, ob die Beobachtung einer Vielzahl von nicht mehr im einzelnen im nachhinein feststellbaren Einzelumständen zu einem Werturteil führt oder ob die wiedergegebenen tatsächlichen Vorgänge im einzelnen noch erkennbar bleiben (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 a.a.O.; BVerwGE 38, 336, 342) [BVerwG 12.10.1971 - VI C 99/67].
  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88
    Der Soldat kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.
  • BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77

    Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88
    Der Soldat kann aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 361; 63, 3) [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.
  • BVerwG, 10.08.1983 - 1 WB 50.81

    Dienstliche Beurteilung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88
    Der Umstand, daß ein bestimmtes Werturteil auf der Beobachtung des Verhaltens des Beurteilten beruhen muß, rechtfertigt für sich allein nicht den Schluß, das Werturteil sei oder enthalte eine eröffnungspflichtige Tatsachenbehauptung (BVerwGE 76, 106).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88
    Die Versäumung der Beschwerdefrist ist im gerichtlichen Verfahren nämlich dann nicht mehr rechtserheblich, wenn - wie hier - die zur Entscheidung über die Beschwerde zunächst berufene Stelle gleichwohl zur Sache entschieden hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 29. August 1989 - 1 WB 187/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 112.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 168.88
    Die Grenzlinie zwischen nicht eröffnungspflichtigen Werturteilen und solchen Tatsachen, zu denen der Untergebene gehört werden muß, kann dort gezogen werden, wo ein erfahrener, gewissenhafter, höherer Vorgesetzter bei der Würdigung der Beurteilung entweder das Urteil als verständlich und keiner weiteren Begründung bedürfend ansieht oder wo er fragt: "Was hat zu diesem Urteil geführt? Was war vorgefallen?" oder wenn feststeht, daß eine auch als Werturteil denkbare Formulierung in Wahrheit die Wiedergabe eines einzigen tatsächlichen Vorgangs (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 112/82) oder doch bestimmter, einzelner auffälliger Vorgänge (BVerwG Beschluß vom 25. März 1969 - 1 WB 6/69) ist.
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